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Kurzarbeitergeld – Brücke über die Krise

Aktuelles

Es hilft Beschäftigten und Unternehmen: Das Kurzarbeitergeld ist eines der zentralen Instrumente, um die Folgen der Corona-Pandemie für die Beschäftigten und die Unternehmen abzufedern.

Unternehmen, denen krisenbedingt die Aufträge wegbrechen und die nicht mehr genug Arbeit für ihre Beschäftigten haben, können Kurzarbeit beantragen. Sie können damit die Arbeitsplätze ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erhalten und Arbeitslosigkeit vermeiden. Die Bundesagentur für Arbeit springt mit dem Kurzarbeitergeld ein und gleicht den Lohn für Beschäftigte zum Teil aus. Beschäftigte erhalten weiterhin Geld und rutschen nicht in die Arbeitslosigkeit. Unternehmen können Personalkosten einsparen und krisenbedingte Ausfälle überbrücken. Sie müssen keine gut eingearbeiteten Fachkräfte entlassen.

Das heißt: Nach der Krise kann es sofort wieder losgehen. Die Koalition hat das Kurzarbeitergeld mit Blick auf die Corona-Krise schnell angepasst, die meisten Anpassungen gelten befristet bis zum 31.12.2020. Das ist neu bei der Kurzarbeit:

- Es reicht, wenn zehn Prozent der Beschäftigten eines Betriebes von Arbeitsausfall betroffen sind, damit ein Unternehmen Kurzarbeit beantragen kann

- Es wird auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden verzichtet

- Arbeitgeber erhalten Sozialversicherungsbeiträge zu 100 Prozent erstattet

- Arbeitgeber können das Kurzarbeitergeld aufstocken – bis zu einer Höhe von 80 Prozent des Gehalts steuer- und sozialversicherungsabgabenfrei

- Bei längerem Bezug erhöht sich das Kurzarbeitergeld schrittweise auf bis zu 80 (bei Familien mit Kindern auf bis zu 87) Prozent des pauschalierten Netto-Entgelts

- Während der Kurzarbeit bleiben Hinzuverdienste anrechnungsfrei, wenn sie zusammen mit dem Kurzarbeitergeld die Höhe des bisherigen Monatseinkommens nicht überschreiten.

Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum 31. Dezember 2019 entstanden ist, wurde die Bezugsdauer auf bis zu 21 Monate, längstens bis zum 31. Dezember 2021, verlängert.

Die Koalition hat vereinbart, im September im Lichte der pandemischen Lage zu entscheiden, wie der Bezug von Kurzarbeitergeld ab dem 1. Januar 2021 geregelt wird.

 
 
 

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