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TTIP und CETA

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TTIP und CETA

Die Europäische Union verhandelt einerseits mit den Vereinigten Staaten über ein transatlantisches Freihandels- und Investitionsschutzabkommen (TTIP) sowie andererseits auch mit Kanada (CETA). Diese Handelsabkommen sollen den Unternehmen der jeweiligen Staaten Wachstumsförderung und Kostensenkung bringen. Nur wenn die Rahmenbedingungen klar benannt, transparent verhandelt und eingehalten werden, stellt sich wirtschaftlicher Erfolg ein.  Es erscheint logisch, dass Märkte und die globale Wirtschaft Regeln brauchen. Seit Juli 2013  wird nun leider unter Ausschluss der Öffentlichkeit und ohne parlamentarische Kontrolle der nationalen Parlamente oder des EU-Parlaments  über die Vertragsbedingungen verhandelt. Es gilt seitdem als das derzeit wohl am meisten umstrittene politische Vorhaben in Europa. Immerhin hat die heftige Gegenwehr erreicht, dass seit Januar die Texte der ersten acht  Verhandlungsrunden im Netz stehen.

Wir haben nun durch Teilnahme an diversen Veranstaltungen der SPD auf Landesebene erkennen müssen, dass ein Zustandekommen eines solchen Abkommens auch große Auswirkungen auf kommunalpolitische Entscheidungen hätte.

In den USA sind die Standards zur Finanzkontrolle und im medizinischen Bereich weitaus höher als in Europa. Es ist jedoch zu befürchten, dass unsere Standards in den Bereichen Umweltschutz, Verbraucherschutz, Datenschutz, Gesundheit und Arbeit und Soziales geschwächt oder sogar beseitigt werden könnten. Arbeitnehmer profitieren also nicht vom Wachstum. Mitbestimmungsrechte, Betriebsverfassungsrecht und                                                                                                                                                                                                                                                                                Tarifautonomie müssen uns unbedingt erhalten bleiben.                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      

Das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen bezüglich Energieversorgung, Rettungsdienste und Kommunalkredite darf nicht gefährdet werden. Der europaweite Ausschreibungszwang bei der Vergabe von Dienstleistungs- und Bauaufträgen engt die Möglichkeit ein, Aufträge an eigene, gemeinnützige oder ortsansässige Unternehmen zu vergeben. Eine weitere Privatisierung und Liberalisierung im Gesundheitswesen und bei den Wohlfahrtsverbänden darf es nicht geben. Der TTIP-Entwurf regelt auch die Planungs-, Satzungs- und Finanzhoheit der Kommunen. Verschiedene kommunale Maßnahmen könnten in Konflikt mit Marktzugangsverpflichtungen geraten. Maßnahmen wie zum Beispiel die Verweigerung von Gewerbeansiedlungen, um Verdrängungskonkurrenz zu vermeiden.  Der  Erhalt von Sparkassen  oder der Mieterschutz könnten  als TTIP-Verstöße gelten. Die gerade beschlossene Mietpreisbremse wäre dann als Bruch der legitimen Gewinnerwartung von Immobilieninvestoren zu werten.

Es gibt keine Möglichkeit einer öffentlich gerichtlichen Überprüfung von Schadensersatzansprüchen. Internationale, privatwirtschaftlich organisierte  Schiedsgerichte zum Investitionsschutz gelten als große Gefahr. Befürchtet wird, dass mit Anwälten besetzte Kammern geheim tagen. Ihre Urteile sind bindend; es gibt keine Berufungsinstanz. Die eventuell zu erwartende Höhe der Schadensersatzansprüche entspricht ebenfalls nicht der europäischen Norm.

Wir wissen nicht, ob TTIP überhaupt kommt, sollten jedoch wachsam bleiben. Minister Gabriel hat nun ein Konzept für einen neuen Handelsgerichtshof erarbeitet, der anstelle der umstrittenen Schiedsgerichte bei Konflikten zwischen Konzernen und Regierung tätig werden soll. Es würden feste, unabhängige Richter ernannt, die Verfahren öffentlich gemacht.

 

 

 
 
 

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