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Die EU und die Rechtsstaatlichkeit
von Kay Walter - vorwärts 5/20

Europa fordert immer, jederzeit und überall die Einhaltung rechtsstaatlicher Werte und Grundsätze. Ist das in der Praxis wirklich so? Antwort: nein. Es gilt zwar für Beitrittskandidaten und Partner, aber ist ein Land erst einmal Mitglied, kann die Union der Verletzung der eigenen Grundwerte nur tatenlos zusehen – siehe Ungarn und Polen. Die fehlenden Sanktionen sollten im anstehenden 7-Jahres-Haushalt in Form der Koppelung von Vergabe des Geldes an die Geltung von Rechtsstaatsprinzipien eingebracht werden. Für Victor Orbán und Jaroslaw Kaczynski sollte also gelten: Wer die unterschriebenen Regeln nicht einhält, bekommt kein Geld. Klingt einfach. Angela Merkel in ihrer Rolle als amtierende Ratspräsidentin wollte als „ehrliche Maklerin“ agieren, hat jedoch mit ihrem Kompromissvorschlag an die anderen 25 Regierungschefs das einfache Prinzip Geld gegen Rechtsstaatlichkeit verwässert. Die EU könnte danach nur bei direkter Korruption mit missbräuchlich ausgegebenen EU-Geld eingreifen, nicht aber bei der Abschaffung der Unabhängigkeit der Richter oder Pressefreiheit. Ein fatales Signal. Wer die eigene Grundposition herschenkt, der macht sich selbst zum Papiertiger. Folge: alle sind sauer. Das EU-Parlament fühlt sich zu Recht brüskiert und will den Haushalt (auch) wegen Merkel-Vorschlags ablehnen. Polen droht mit Veto und Ungarn lacht sich ins Fäustchen. Nationalistische Machos vom Schlage Orbán, Erdogan, Bolzonaro, Putin und Trump nehmen eine Frau sowieso nur mit Mühe ernst. Hätte Merkel bei Grundsatzfragen auch mal auf den Tisch gehauen, hätte sie hier wohl nicht so versagt.

 
 
 

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