Die Einbahnstraßenregelung im „Gartenweg“ in Sierksdorf sorgt immer noch für Unverständnis und große Verärgerung. Seit Jahren wird der Gartenweg im Sommer aufgrund seiner Enge und widerrechtlichen Parkens zur Einbahnstraße für Autos, Radfahrer waren von dieser Regelung bisher nicht betroffen. In diesem Jahr ist es nun auch den Radfahrern verboten, den Gartenweg in beiden Richtungen zu befahren. Radfahrer, die vom „Rögen“ kommen, müssen jetzt den Umweg über die Prof. Haas-Straße und den Bergweg nehmen. Wer von Neustadt kommend die Schmidt-Rottluff-Allee herunterfährt, muss sogar am Restaurant Seehof umkehren, will man sich nicht strafbar machen. Die Prof.-Haas-Straße und der Bergweg sind durch ihre Enge, die große Baustelle am Seniorenheim und durch die „Rechts vor Links“-Regelung aufgrund der 30er Zone nicht nur für Senioren und Familien mit kleinen Kindern ganz ungefährlich. Hier wurde für eine 450 m-Wegstrecke (2 Min.) willkürlich eine Gefahrenzone geschaffen. Ein Antrag der SPD-Fraktion, diesen Missstand möglichst zeitnah im Interesse unserer Gäste und der Einheimischen zu beseitigen, wurde durch die Mehrheitsfraktion der CDU abgelehnt und zur Beratung in den nächsten Wegeausschuss am 28.08.2014 verwiesen. Da die Einbahnstraßenregelung am 30.08.2014 endet, fühlen sich viele Bürger durch diese Entscheidung veralbert. Bürgernähe und respektvoller Umgang mit den Wünschen und Bedürfnissen unserer Gäste sehen für die SPD-Fraktion anders aus!
Die Einbahnstraßenregelung im „Gartenweg“
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Veröffentlicht am 15.07.2014






