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SPD Sierksdorf - Sympathisch.Stark.Sozial.

Niederschmetterndes Ergebnis des Bundesverwaltungsgerichts

Aktuelles

Das Urteil über den Planfeststellungsbeschluss zur Festen Fehmarn Beltquerung FFBQ ist gesprochen.  Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig über den Bau des deutschen Teils der Fehmarnbelt-Querung hat völlig überrascht und sprachlos gemacht.  Das Urteil in dieser Deutlichkeit hat die betroffenen Bürger und die zahlreichen Bürgerinitiativen in Ostholstein maßlos enttäuscht. Das Bundesverwaltungsgericht hat alle Klagen zurückgewiesen; für den Punkt Biotopschutz der Riffe im Belt wurde ein „Ergänzungsverfahren“ verlangt, dass von der Beklagtenseite zugesagt worden ist. Ansonsten hat das Gericht aus formalem Grund oder eigener inhaltlicher Abschätzung die vielfältig und differenziert in den Prozesstagen vorgebrachten Einwendungen zurückgewiesen und dem Planfeststellungsbeschluss den Rechtfertigungsstempel erteilt.

Je wahrscheinlicher der Tunnelbau wird, umso nötiger werden für die betroffenen Gemeinden wirksame Schutzmaßnahmen gegen Lärm und Erschütterung. Für die Gemeinde Sierksdorf bedeutet das folgendes:

  • Die Steilwandlösung im Bereich Roge ist eine notwendige Lärmschutzmaßnahme und keine, wie jetzt behauptet wird, lediglich eine Landschaftsschutzmaßnahme
  • Die Lärmbetrachtung von Autobahn und Schiene ist hier unumgänglich als Einheit anzusehen. Nur durch diese einheitliche Betrachtung wird für die Häuser in Roge und Rogerfelde der  Lärmschutzfall zum Zuge kommen. Eine getrennte Betrachtung bewirkt genau das Gegenteil.
  • Durch die Bündelung von Autobahn, der Schienenhinterlandanbindung, der 110 kV-Leitung und jetzt wahrscheinlich auch der 380 kV-Leitung auf engstem Raum im Abstand von nur rund 200m sind die Ortschaften Roge und Rogerfelde extrem belastet.
  • Nach der Reduzierung der geforderten 595 Millionen Euro für aktiven Lärmschutz auf 232 Millionen Euro durch den Bundestagsbeschluss vom 2.7.2020 muss jede Gemeinde ein Augenmerk auf die dadurch entstehenden „Schutzlücken“ werfen. Dazu ist es dringend erforderlich, dass seitens der Bahn die genaue Darstellung der verloren gegangenen Schutzmaßnahmen detailliert vorgenommen wird.
  • In diesem Zusammenhang ist auch zu erwarten, dass es zu einer hohen Belastung des eher dünn besiedelten Hinterlandes kommen wird. Dies betrifft nicht nur die einheimische Bevölkerung, sondern auch unsere vielen Gäste, die neben dem Strand auch unser schönes Binnenland entdeckt haben.
  • Der Grundsatzbeschluss der Gemeindevertretung aus dem Dezember 2010, die Notwendigkeit der FFBQ in Frage zu stellen und die Realisierung dieses Projektes politisch zu verhindern, hat weiterhin Bestand.

Eine weitere enge Zusammenarbeit mit den Gemeinden zwischen Lübeck und Puttgarden wäre dabei sehr wünschenswert.

Text: Udo Gosch
Foto: pixabay.com

 
 
 

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