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SPD Sierksdorf - Sympathisch.Stark.Sozial.

Bericht aus dem Bundestag

Aktuelles

-> Wegfall des Soli

Mehr als 90 Prozent aller Steuerzahler müssen von 2021 keinen Solidaritätszuschlag mehr bezahlen. Millionen Bürger werden so finanziell deutlich entlastet – insbesondere Menschen mit geringen oder mittlerem Einkommen und Familien. Auf Initiative der SPD sollen die Reichsten der Bevölkerung (10 Prozent) den Soli aber weiterzahlen – in voller Höhe allerdings nur die 3,5 Prozent der Superreichen. Sie sollen ihren Beitrag leisten für Zukunftsinvestitionen: in Chancen für unsere Kinder, in Klimaschutz, in Forschung und Entwicklung

-> Reform der Grundsteuer

Die Reform der Grundsteuer, vorgegeben durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, berührt den Bund, die Bundesländer und die Städte und Gemeinden. Denn die Grundsteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen. Für die SPD bedeutet die Reform die Sicherung der finanziellen Grundlagen der Städte und Gemeinden, um die verfassungsrechtlich garantierte kommunale Selbstverwaltung aufrechtzuerhalten und zu stärken. Der Bund behält weiterhin die Gesetzgebungskompetenz, die Grundsteuer kann nicht abgeschafft werden. Zugleich wird den Bundesländern durch eine Ergänzung des Grundgesetzes das Recht eingeräumt, abweichende landesrechtliche Regelungen zur Grundsteuer zu erlassen. In der Frage der künftigen Berechnung hat sich die SPD durchgesetzt. Das heißt, dass bei gleicher Fläche der Villenbesitzer in einer teuren Lage mehr Grundsteuer zahlen muss als der Hausbesitzer in einer schlechteren Randlage.

-> Verlängerung der Mietpreisbremse

Seit 2015 gibt es das Instrument der Mietpreisbremse, mit dem in Gegenden mit angespanntem Wohnungsmarkt unzulässig hohe Miete gerügt werden kann und zurückgezahlt werden muss. Die Mietpreisbremse soll jetzt um fünf weitere Jahre verlängert werden. Neu kommt hinzu: Verstößt der Vermieter gegen die Mietpreisbremse, kann der Mieter zu viel gezahlte Miete rückwirkend für einen Zeitraum von 30 Monaten fordern.

-> Grundrente

Lange hat die SPD-Bundestagsfraktion dafür gekämpft, nun soll die Grundrente ab 2021 kommen. Nach Jahrzehnten der Arbeit, Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen soll jeder am Ende besser dastehen, als hätte er keine oder nur kurzzeitige Beiträge geleistet. Die Rente wird um einen Zuschlag erhöht, wenn die Versicherten mindestens 35 Jahre „Grundrentenzeiten“ vorweisen können – das sind Pflichtbeitragszeiten vor allem aus Beschäftigung, Kindererziehung und Pflegetätigkeit. Es soll außerdem einen Übergangsbereich geben für diejenigen Rentner, die knapp unter 35 Jahre gearbeitet und Beiträge gezahlt haben. Das verhindert eine harte Abbruchkante. Vier von fünf Berechtigten für die Grundrente werden weiblich sein. Denn häufig haben Frauen in Berufen gearbeitet, in denen viel verlangt, aber trotzdem wenig verdient wird. Es werden auch viele Ostdeutsche profitieren, die oft besonders lange, aber zu niedrigen Löhnen gearbeitet haben. Die Grundrente wird ohne Bedürftigkeitsprüfung ermittelt.

-> Höhere Löhne in der Pflege

Auf Druck der SPD-Fraktion hat die Bundesregierung das sogenannte Pflegelöhneverbesserungsgesetz vorgelegt, das der Bundestag im Oktober beschlossen hat. Damit schafft die Koalition die Grundlage für bessere Bezahlung und bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege. Pflegekräfte sollen mehr verdienen. Dafür kommen zwei Wege in Frage: ein branchenweit erstreckter Tarifvertrag oder höhere Pflegemindestlöhne durch Rechtsverordnung. Um spürbare Verbessrungen durchzusetzen, wäre die Erstreckung tarifbasierter Arbeitsbedingungen - also eine Tarifvertragslösung - die bessere Variante. Ziel der SPD-Fraktion sind zudem bessere Arbeitsbedingungen, sodass es künftig Mindestlöhne differenziert nach Hilfs- und Fachkräften gibt und die Ost/Westunterschiede beendet werden. Nun entscheiden die Sozialpartner, welchen Weg sie gehen. Die Gründung des entsprechenden Arbeitgeberverbandes war ein wichtiger Schritt. Gewerkschaften und Arbeitgeber werden jetzt verhandeln und gemeinsam entscheiden, ob sie einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag schaffen oder weiter den Weg über den Pflegemindestlohn beschreiten wollen.

-> Mindestvergütung für Azubis

Mit dem Gesetz zur „Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung“ wird es erstmals in Deutschland eine Mindestausbildungsvergütung geben und im Berufsbildungsgesetz verankert. Die Mindesthöhe wird zunächst von 2020 an auf 515 Euro festgelegt und bis ins 3. Lehrjahr um 35 Prozent auf 695 Euro erhöht. Die SPD-Fraktion hat erreicht, dass die Vergütungen bei fortschreitender Ausbildung in den nächsten Jahren deutlich steigen werden. Durch die prozentuale Anpassung wird sie dann im 3. Lehrjahr 2025 schlussendlich 837 Euro betragen. Diese Beträge werden auch in Zukunft weiter fortgeschrieben und erhöhen sich entsprechend.

-> Höheres Wohngeld

Wohnen muss für alle bezahlbar sein. Deshalb wird die Zahlung des Wohngelds zum 1. Januar 2020 reformiert. Durch diese Reform werden mehr Menschen mit niedrigen Einkünften einen Zuschuss zur Miete erhalten. Außerdem wird das Wohngeld alle zwei Jahre automatisch an die Entwicklung der Mieten und Verbraucherpreise angepasst. Dadurch werden deutlich weniger Menschen zwischen Wohngeld und Arbeitslosengeld II sowie Sozialhilfe hin- und herwechseln, ihnen wird also die Angst genommen, aus dem Wohngeld rauszufliegen.

 
 
 

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