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SPD Sierksdorf - Sympathisch.Stark.Sozial.

Feste Fehmarnbeltquerung

Aktuelles

Der Planfeststellungsbeschluss für das Tunnelbauwerk der
Fehmarnbeltquerung liegt seit Mitte März vor. Jetzt können sowohl die
Städte und Gemeinden an der zukünftigen Trasse als auch die
Naturschutzverbände dagegen klagen. Eine Klage durch Privatpersonen
ist nicht zulässig.
In dem rund 1300 Seiten umfassenden Beschluss gibt es eine
Bedingung, die den zulässigen Güterverkehr auf der Bestandstrasse
regelt, solange die Schienenhinterlandanbindung noch nicht fertig
gestellt ist. Leider ist in dieser Bedingung nicht klar definiert, welche
Anzahl von Zügen mit welcher Geschwindigkeit verkehren darf. Hieraus
leitet unsere Rechtsanwältin Frau Dr. John auch das Klagerecht ab.
Das Ergebnis einer erfolgreichen Klage könnte sein:
Ausschluss des Güterverkehrs auf der Bestandsstrecke als
Maximalforderung  oder klare Angaben von Zugzahlen. Die Gemeinden
Bad Schwartau, Großenbrode und Scharbeutz werden verbindlich
klagen. Ebenso gesondert die Stadt Fehmarn.
Auf Anraten von Frau Dr. John wird die Gemeinde Sierksdorf keine
Verpflichtungsklage vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig
erheben. Frau Dr. John hält dies zunächst für ausreichend, da bereits
drei Gemeinden Klage erheben werden.

 
 
 

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